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   BGH, 14.05.1985 - X ZB 19/83   

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https://dejure.org/1985,18164
BGH, 14.05.1985 - X ZB 19/83 (https://dejure.org/1985,18164)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1985 - X ZB 19/83 (https://dejure.org/1985,18164)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - X ZB 19/83 (https://dejure.org/1985,18164)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1980 - X ZB 4/79

    Terephthalsäure

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - X ZB 19/83
    Sofern er dabei Mengenverhältnisse wählt, bei denen eine jeweils ausreichende Menge chlorsulfoniertes Polyäthylen vorliegt, um eine Gelbildung auszuschließen, ist die angemeldete Lehre insoweit neuheitsschädlich vorbeschrieben (vgl. BGH GRUR 1980, 283 - Terephthalsäure).
  • BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82

    Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - X ZB 19/83
    Hat eine Anmeldung die Darstellung chemischer Reaktionszusammenhänge zum Inhalt, aufgrund deren der Fachmann die für die Reaktion erforderlichen Ausgangsstoffe quantitativ bestimmen kann, dann ist es nicht erforderlich, ihm in der Anmeldung darüber hinaus weitere technische Einzelheiten zu vermitteln, die ihm ohnehin zur Verfügung stehen (vgl. dazu BGH GRUR 1984, 272, 273 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).
  • BGH, 30.05.1978 - X ZR 16/76
    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - X ZB 19/83
    Die Erwägung des Bundespatentgerichts, den einleitenden Angaben in der US-Patentschrift 3 282 883 sei zu entnehmen, daß ein etwaiges Nacharbeiten des vorbekannten Gemisches nicht der Bemessungsregel der angemeldeten Lehre entsprochen haben könne, gibt ferner Anlaß zu folgendem Hinweis: Darauf, ob das vorbeschriebene Stoffgemisch tatsächlich schon einmal hergestellt worden ist, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob eine solche Herstellung in Kenntnis einer bestimmten Bemessungsregel erfolgt ist (vgl. BGH GRUR 1978, 696, -a-Aminobenzylpenicillin).
  • BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17

    Zigarettenpackung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zigarettenpackung

    Insoweit gilt dies aber nur mit der Einschränkung, dass zur Auslegung des Offenbarungsgehalts einer Patentschrift als Stand der Technik bei einer Bezugnahme auf eine weitere Schrift zunächst zu klären ist, welche Bedeutung aus Sicht des Durchschnittsfachmannes der enthaltenen Bezugnahme für den Offenbarungsgehalt beizumessen ist (BGH Beschluss vom 14.5.1985, X ZB 19/83 = BlPMZ 1985, 373).
  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass zum Gegenstand des Offenbarungsgehalts einer Schrift auch dasjenige zählt, was durch den in Bezug genommenen Inhalt einer anderen Schrift offenbart wird, wenn die Bezugnahme nur deren vollständigen Abdruck ersetzt und den in Bezug genommenen Text nicht verändert (BGH Beschl. v. 14.05.1985, X ZB 19/83 = BlPMZ 1985, 373).
  • BPatG, 26.03.2019 - 4 Ni 25/17
    Insoweit gilt dies nach der Rechtsprechung auch des Senats (Urt. v. 22.08.2018 - 4 Ni 10/17 (EP), juris Rn. 283 - Zigarettenpackung) aber nur mit der Einschränkung, dass zur Auslegung des Offenbarungsgehalts einer Patentschrift als Stand der Technik bei einer Bezugnahme auf eine weitere Schrift zunächst zu klären ist, welche Bedeutung aus Sicht des Durchschnittsfachmannes der enthaltenen Bezugnahme für den Offenbarungsgehalt beizumessen ist (BGH Beschluss vom 14.05.1985, X ZB 19/83 = BlPMZ 1985, 373).
  • BPatG, 10.05.2017 - 5 Ni 54/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Steuerungssystem zum Steuern von

    Das kann unter Umständen dazu führen, dass der in Bezug genommene Text nicht mit seinem vollen Wortlaut, sondern nur insoweit als offenbart zu würdigen ist, wie dies dem Sinngehalt der Ausführungen, die auf ihn Bezug nehmen, entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1985 - X ZB 19/83, Abschnitt III.).
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